19. Gibt es rechtliche Vorschriften, die ich beim Brauen beachten muss?

Darf man zu Hause Bierbrauen?
Grundsätzlich braucht es zum Bierbrauen und zur Herstellung von Wein keine Erlaubnis, im Gegensatz zum Schnaps brennen, wofür eine Lizenz erforderlich ist.

Wie viel Bier darf ich brauen?
In Deutschland darf jeder Bürger 200 Liter Bier brauen, ohne dafür steuerlich verpflichtet zu werden. Wenn ihr mehr als diese 200 Liter Bier braut oder euer selbstgemachtes Bier im Sinne der Eigenbedarfsregelung zum Verkauf „zweckentfremdet“ oder verschenkt, unterliegt dies der Biersteuerpflicht. Allerdings beläuft sich diese Biersteuer meist nur auf wenige Cent pro Liter. Beim Hauptzollamt eures Landkreises könnt ihr die Steuersätze verbindlich erfragen. (Biersteuergesetz PDF) Wenn ihr also in einem Jahr über die erlaubte Menge Bier hergestellt habt, solltet ihr nach Ablauf dieses Jahres eine Biersteuererklärung abgeben. Den dafür benötigten Vordruck/Formular erhaltet ihr ebenfalls beim Hauptzollamt. Die Biersteuer wird auf Grund des Stammwürzegehalts/Plato berechnet und immer auf die volle Zahl abgerundet.

Der Brauvorgang sollte dem zuständigen Hauptzollamt (Dienststellenverzeichnis) vor Braubeginn in einer formlosen Nachricht mitgeteilt werden. (z.B.: Hiermit gebe ich an, dass ich vorhabe, für meinen Eigenbedarf als Hobbybrauer Bier herzustellen. Erstmalig werde ich dies am *Datum* tun.)

Wenn ihr zu diesem Zeitpunkt schon wisst, dass ihr nicht mehr als 200 Liter brauen wollt, so schreibt dies ausdrücklich mit in eure Mitteilung ans Hauptzollamt. (z.B.: Ich werde in diesem und folgenden Kalenderjahren nicht mehr als 200 Liter Bier im Jahr selbst herstellen und das gebraute Bier nur für den Eigenverbrauch benutzen.) Wenn es beim Hauptzollamt dann eingegangen ist, bekommt ihr einen Bescheid über die Kenntnisnahme und entsprechende Auflagen. Diese Auflagen können von Zollamt zu Zollamt unterschiedlich sein, teilweise auch von Bearbeiter zu Bearbeiter.

3 Möglichkeiten der Auflagen:
1. Eine einmalige Anmeldung bei Hauptzollamt reicht völlig aus, es muss nur die Mehrmenge (ab 200Liter) extra angezeigt werden.

2. Es reicht aus, wenn ihr euch einmal anmeldet und dann ein Biersteuerbuch führt. In diesem Biersteuerbuch solltet ihr alle Ansätze mit Datum, Menge und Stärke/Plato festhalten.

3. Im schlimmsten Fall werdet ihr verpflichtet, jedes einzelne Brauvorhaben rechtzeitig mitzuteilen. Es kann hier auch durchaus dazu führen, dass eine Briefform erwünscht wird, dies ist vom Zollamt und Bearbeiter abhängig.

Darf ich mein Selbstgebrautes auch Verkaufen?
Jeder Hausbrauer stellt sich früher oder später diese Frage und grundsätzlich kann das jeder tun. Für diese Menge solltet ihr aber auf jeden Fall eine Biersteuererklärung einreichen und die dementsprechende Steuer entrichten.