Die Tradition des Biergartens: Ein Stück bayerische Lebensart

In Bayern gibt es ein ganz besonderes Phänomen, das sich über viele Jahrzehnte hinweg in ganz Deutschland ausgebreitet hat – der Biergarten. Ein Ort, der mehr ist als nur eine Ansammlung von Bänken und Tischen unter freiem Himmel oder ganz traditionell unter Kastanienbäumen. Tauche ein in die Geschichte, die gesetzlichen Regelungen und die heutige Bedeutung dieser wunderbaren Institution des Biergenusses, des guten Essens und der Geselligkeit.

Die historischen Wurzeln des Biergartens

Die Entstehung der Biergärten ist eng mit den Brautraditionen Bayerns verknüpft. Im 19. Jahrhundert, als das untergärige Bier seinen Siegeszug antrat, standen die Brauer vor einem Problem: Das Bier musste kühl gelagert werden, aber Kühlschränke gab es noch nicht. Die Lösung? Nur im Winter brauen und tiefe Keller in die Flussterrassen der Isar graben, um das Bier mit Eis aus den nahen Seen das ganze Jahr über kühl zu halten. Über diesen Kellern pflanzte man Kastanienbäume, die nicht nur Schatten spendeten, sondern mit ihren flachen Wurzeln die Keller nicht beschädigten. Die dicken Blätter der Bäume und die kühle Luft aus den Kellern schufen eine perfekte Umgebung, um an heißen Tagen zu entspannen. Die Münchner entdeckten schnell diese kühlen Plätze und begannen, ihre eigenen Brotzeiten mitzubringen und zu picknicken.

Anfangs waren die Bierkeller nur für den persönlichen Gebrauch der Brauer gedacht. Aber bald erkannten sie das Potenzial und öffneten die Bierkeller für die Öffentlichkeit, der unter den Kastanien nur noch das Bier zum perfekten Tag fehlte. Dies war die Geburtsstunde der Biergärten, wie wir sie heute kennen. Biergärten wurden schnell zu einem sozialen Treffpunkt, wo Menschen aller Gesellschaftsschichten zusammenkamen. Sie waren Orte der Gemeinschaft und der Geselligkeit, an denen man sich traf, um Neuigkeiten auszutauschen, Freunde zu treffen und natürlich, um Bier zu trinken.

Die Biergartenrevolution

Es begann alles mit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das zum Schutz der Anwohner vor Lärm die Sperrstunde im Biergarten der Waldwirtschaft Großhesselohe auf 21:30 Uhr vorverlegte. Die Münchner, denen ihre Biergartenkultur heilig ist, ließen das nicht auf sich sitzen. Am 12. Mai 1995 gingen rund 25.000 Münchner auf die Straße, um für den Erhalt ihrer geliebten Biergärten zu kämpfen. Brauereien, Lokalpolitiker und Bürger vereinten sich in einer beeindruckenden Demonstration des “Volkszorns” gegen die Einschränkungen. Die Proteste zeigten Wirkung. Die Bayerische Staatsregierung reagierte schnell und erließ noch in der Folgewoche eine neue Biergartenverordnung. Diese definierte traditionelle Biergärten und setzte die Sperrstunde auf 23:00 Uhr fest.

Die Klägervereinigung der Anwohner wehrte sich jedoch weiterhin gegen die neue Regelung. Erst im Januar 1999 hatte sie vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg, und die Biergartenverordnung musste nachgebessert werden. Die neuen Regeln erlaubten es den Gästen, ihre Speisen selbst mitzubringen und setzten die Lärmgrenzwerte 5 Dezibel über dem allgemeinen Grenzwert fest.

Die bayerische Biergartenverordnung

Die Klägervereinigung der Anwohner wehrte sich jedoch weiterhin gegen die neue Regelung. Erst im Januar 1999 hatte sie vor dem Bundesverwaltungsgericht Erfolg, und die Biergartenverordnung musste nachgebessert werden. Die neuen Regeln erlaubten es den Gästen, ihre Speisen selbst mitzubringen und setzten die Lärmgrenzwerte 5 Dezibel über dem allgemeinen Grenzwert fest.

Die Bayerische Biergartenverordnung vom 20. April 1999 legt fest, dass Biergärten bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen und definiert Lärmgrenzwerte, um die Anwohner zu schützen. Diese Verordnung sorgt dafür, dass die Biergartenkultur erhalten bleibt, ohne dass die Nachtruhe der Anwohner gestört wird.

Die Verordnung besagt:

  • Betriebszeiten: Biergärten dürfen von 7:00 bis 23:00 Uhr geöffnet sein.
  • Lärmgrenzen: Es gibt verschiedene Immissionsrichtwerte für Lärm je nach Gebiet – in Mischgebieten sind es 65 dB, in allgemeinen Wohngebieten 60 dB und in reinen Wohngebieten 55 dB.
  • Musik und Service: Musikdarbietungen müssen spätestens um 22:00 Uhr enden, und die Verabreichung von Getränken und Speisen muss um 22:30 Uhr beendet sein.

Moderne Biergärten

Biergärten etablierten sich in ganz Deutschland und laden überall zum geselligen Beisammensein ein. Sie sind ein fester Bestandteil der deutschen Lebensart und ein Symbol für Gemeinschaft und Tradition.

Der Biergarten ist mehr als nur ein Ort zum Trinken – er ist ein lebendiges Kulturgut, das Menschen zusammenbringt und für einzigartige Momente sorgt. Also, schnappt euch eure Brotzeit, sucht euch ein schattiges Plätzchen unter den Kastanien und genießt das Leben in vollen Zügen!

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