Lückenbier
Was sind Lückenbiere? - Das sind alle Biere, die zwischen den alten, vor 1993 gültigen Einteilungen liegen (0–2,5 %; 5–7 %; 8–11 %; 14–16 %). Diese Lückenbiere durften früher nicht gebraut werden. Erst durch die neue Biersteuerregelung, bei der direkt die Stammwürze maßgeblich ist, dürfen auch "Lückenbiere" gebraut werden. Die Höhe der Biersteuer richtet sich, wie schon gesagt, nach dem Stammwürzegehalt (gemessen in Grad Plato) des Bieres. Der heutige (2006) Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 EUR je Grad Plato. Daraus ergibt sich für ein 0,2 l-Glas übliches Vollbier (z.B. Pils, Kölsch, Alt) mit einem Stammwürzegehalt von ca. 12 Grad Plato etwa 1,9 Cent Biersteuer.