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Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot bezeichnet ein bayrisches Gesetz von 1516. Es ist das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, welches heute noch Gültigkeit besitzt. Es entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte, bevor es schließlich auf dem bayrischen Landständetag am 23.04.1516 - ein Treffen von Adel und Ritterschaft- gesetzlich festgelegt wurde. Zweck dieses Gesetzes war, die Reinheit des Bieres, und damit ein wichtiges Grundnahrungsmittel des Volkes, zu verbessern. Außerdem sollte neben der Qualitität auch der Preis für alle erschwinglich sein. So legte man die Rohstoffe für das Bier fest. Es sollte nur aus Hopfen, Wasser und Malz bestehen. Heutzutage wird noch Hefe hinzugefügt. Das Malz sollte aus Gerste gewonnen werden. Das hatte den Hintergrund, dass die heimischen Weizenanbauten vorsorglich lediglich für die Brot- und Backwarenherstellung genutzt werden sollten. Nach und nach fand die Idee des Reinheitsgebotes auch in anderen Gegenden Deutschlands Anklang. Bei der Gründung des Deutschen Reiches 1871 erhielt das Reinheitsgebot einen Platz im Gesetzbuch. Bis heute müssen sich deutsche Brauer nach dem Reinheitsgebot richten. Das Reinheitsgebot legt fest, dass keine Konservierungsstoffe oder geschmacksbeeinflussenden Chemieerzeugnisse beim Brauen hinzugesetzt werden dürfen.