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Biersteuer

Die Biersteuer zählt zu der so genannten Verbrauchssteuer, wobei die Biersteuer aber eine Besonderheit darstellt. Sie wird zwar einerseits vom Zoll erhoben, aber das eingenommene Geld stellt den jeweiligen Bundesländern zur Verfügung. Die Biersteuer ist auf Bier, welches aus Malz hergestellt wird, und auf Mischungen aus Bier und nicht alkoholischen Getränken zu entrichten. Alkoholfreies Bier ( Alkoholgehalt unter 0,5%) ist frei von der Biersteuer. Wie hoch ist die Biersteuer? Die Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt (ist der Gehalt der aus Malz gelösten Stoffe in der unvergorenen Würze; wird in Grad Plato angegeben, welche wiederum den Zuckergehalt der Würze angibt). Unabhängig ist die Biersteuer hingegen vom jeweiligen Alkoholgehalt. Der normale Biersteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Beispiel für eine Berechnung der Biersteuer wäre das Weizenbier, denn die Biersteuer würde hierfür 10 Euro für 1hl für 13 Grad Plato betragen, für 0,5l 0,051 Euro.